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Portugal

Antonio da Costa Basto

António da Costa Basto – Adv.

Litigating Lawyer

Portugal

Biographie

António da Costa Basto praktiziert seit 1975 als Rechtsanwalt, ist Experte für Personenschäden und unterstützt regelmäßig internationale Gerichte, indem er Beweise für die rechtlichen Verfahren in Portugal und die Höhe des Schadenersatzes, den Opfer von Verletzungen nach portugiesischem Recht erhalten können, liefert.

Rechtsanwalt da Costa Basto konzentriert sich auf Haftpflicht, Personenschäden und Versicherungen und vertritt sowohl Versicherer als auch Geschädigte.

Seit 1986 ist er als Rechtsberater und Rechtsanwalt für portugiesische und ausländische Versicherungsgesellschaften in Portugal und im Ausland tätig.

Darüber hinaus ist Rechtsanwalt Antonio da Costa Basto Rechtsberater und Anwalt in Angelegenheiten, die ausländische Staatsangehörige betreffen. Seit 1994 arbeitet er für mehrere englische Anwaltskanzleien in Fällen, die sowohl die portugiesische als auch die englische Rechtsprechung betreffen, als Rechtsberater und Sachverständiger und tritt gelegentlich vor englischen Gerichten auf, um über portugiesisches Recht zu beraten.

Rechtsanwalt Antonio da Costa Basto war Rechtsberater der ASEP - Associação Portuguesa dos Seguradores Privados (Portugiesischer Verband der Privatversicherer) bis zu ihrer Eingliederung in die APS - Associação Portuguesa de Seguradores (Portugiesischer Verband der Versicherer) und arbeitete gelegentlich mit letzterer zusammen.

Er hat Konferenzen und Debatten (teilweise im Fernsehen und im Radio) über ärztliche Kunstfehler sowie über die Bewertung von Personenschäden und Entschädigung organisiert und gehalten.

Er war Mitglied der AIJA - Association Internationale des Jeunes Avocats (Internationale Vereinigung junger Anwälte). Als Mitglied dieser Vereinigung war er auf dem AIJA-Kongress 1984 in Bordeaux, Frankreich, ein Redner für Portugal zum Thema 'Rechtsschutzversicherung'.

Rechtsanwalt Antonio da Costa Basto ist Mitglied der AIDA - International Association of Insurance Law, sowie Mitglied des Generalrats von PEOPIL - Pan European Organisation of Personal Injury Lawyers und deren Vertreter für Portugal.

Er ist außerdem Mitglied der APIL - Association of Personal Injury Lawyers.

Rechtsanwalt Antonio da Costa Basto ist für Portugal Autor des nationalen Berichts 'Personal Injury Compensation in Europe' (Kluwer, 2003), einer vergleichenden Studie, die 18 Rechtsordnungen umfasst, sowie Autor des nationalen Berichts 'Fatal Accidents and Secondary Victims', (xpl law/xpl publishing, 2005), einer vergleichenden Studie, die 18 Rechtsordnungen umfasst.

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