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Update zur US-Siedlung

Update zur US-Siedlung

08/10/24, 21:00

Philips hat einem Vergleich in Höhe von 1,075 Milliarden US-Dollar für Personenschadensansprüche in den USA im Zusammenhang mit zurückgerufenen CPAP-Geräten zugestimmt. In Europa läuft derzeit ein separates Verfahren, das sich auf einen anderen rechtlichen Kontext bezieht. Der Vergleich in den USA betrifft nur Personenschadensansprüche. Weitere Informationen finden Sie in den offiziellen Ankündigungen.

Die folgenden Informationen beschreiben die US-Einigung bezüglich der Philips CPAP-Maschinen-Rechtsstreitigkeiten und weisen große Ähnlichkeiten mit den laufenden europäischen Sammelklagen vor dem Mailänder Tribunal auf.


Wichtige Aktualisierungen zur US-Einigung:


Einigungssumme: Philips hat einer Gesamteinigung von 1,050 Milliarden US-Dollar zur Beilegung von Personenschadensansprüchen im Zusammenhang mit seinen zurückgerufenen Atmungs- und Schlafapnoe-Geräten zugestimmt. Diese Einigung wurde am 29. April 2024 bekannt gegeben.

Weitere 25 Millionen US-Dollar wurden zusätzlich in einem Fonds eingerichtet, dessen Ziel es ist, die Auswirkungen der Exposition auf

Patienten zu untersuchen: Es handelt sich um die sogenannte medizinische Überwachung, die ebenfalls von Philips vereinbart wurde.


Umfang der Ansprüche: Die Einigung befasst sich speziell mit Personenschadensansprüchen, die aus dem Rückruf von Millionen in den USA verkauften Geräten resultieren, primär aufgrund von Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit degradiertem Schaum, den Benutzer eingeatmet haben könnten. Sie deckt keine wirtschaftlichen Verlustansprüche ab, die bereits zuvor für 494 Millionen US-Dollar beigelegt wurden.


Anspruchsberechtigungskriterien: Um sich für die Einigung zu qualifizieren, müssen Antragsteller US-Staatsbürger sein, die gesundheitliche Probleme im Zusammenhang mit der Nutzung der zurückgerufenen Geräte erlitten haben. „Qualifizierende Verletzungen" sind Personenschäden aus einer Liste von 31 Verletzungen, für die Philips Entschädigung zahlt.


Auszahlungszeitplan: Philips rechnet damit, ab 2025 Einigungssummen auszuzahlen, wobei die spezifischen Beträge auf Basis individueller Ansprüche und einer Reihe allgemeiner Variablen festgelegt werden.

Erstellung der Respironics-Einigungswebsite: Eine Respironics-Einigungswebsite wurde eingerichtet, um umfassende Informationen zum Einigungsprozess zu liefern, einschließlich Aktualisierungen zur Anspruchsberechtigung, Antragsformularen und wichtigen Terminen.

Die Website dient als Ressource für Antragsteller und ihre Anwälte, um relevante medizinische Informationen und Hinweise zu Rechten und Optionen zu erhalten.


Keine Haftungsanerkennung: Im Rahmen der Einigungsvereinbarung erkennt Philips keine Schuld oder Haftung für die gemeldeten Verletzungen im Zusammenhang mit seinen Geräten an. Dies bedeutet nicht, dass keine Ursächlichkeit oder Haftung vorliegt: Es handelt sich um eine Standardpraxis bei jeder Einigung, unabhängig von ihrer Größe.


Diese Informationen sind entscheidend für das Verständnis des Umfangs und der Implikationen der US-Einigung, insbesondere da sie wichtige Einblicke in die Ähnlichkeiten liefern, die man in den europäischen Rechtsverfahren erwarten könnte.

 

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